Selbst in Auftrag gegebenes Gutachten: Juristen sehen Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf als „unbegründet“
Wenige Tage nach der abgesetzten Verfassungsrichterwahl im Bundestag hat ein Gutachten die von der SPD nominierte Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf grundsätzlich vom Vorwurf des Plagiierens entlastet.
„Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben“, zitiert das ZDF die beiden Autoren des Kurzgutachtens, das Brosius-Gersdorf und ihr Mann Hubertus Gersdorf selbst in Auftrag gegeben hatten.
Hintergrund des Gutachtens sind Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf, die kurz vor der geplanten Richterwahl am Freitag im Bundestag laut geworden waren. Der selbsternannte österreichische „Plagiatsjäger“ Stefan Weber veröffentlichte Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes.
Nun äußern die Autoren des Kurzgutachtens, die Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben, erhebliche Zweifel an diesen Vorwürfen. Demnach begründeten ähnliche oder nahezu gleichlautende Textstellen „weder einen Plagiatsvorwurf noch stellen sie die Wissenschaftlichkeit der Arbeiten sowohl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als auch von Herrn Prof. Dr. Hubertus Gersdorf in Frage“.
Beide Arbeiten waren an der Universität Hamburg eingereicht worden. Brosius-Gersdorfs Dissertation stammt aus dem Sommersemester 1997, Gersdorfs Habilitationsschrift aus dem Sommersemester 1998.
„Plagiatsvorwurf steht schon per Definition nicht im Raum“
In dem Kurzgutachten entkräften die Anwälte „aufgrund des zeitlichen Ablaufs und der deutlich früher veröffentlichten Dissertation“ von Brosius-Gersdorf die Plagiatsvorwürfe gegen die Rechtswissenschaftlerin.
„Auch die teilweise ähnlichen Ausführungen in den Texten deuten (...) allenfalls auf einen gedanklichen Austausch hin, nicht aber darauf, dass einer der Beteiligten von der oder dem anderen, ohne dies kenntlich zu machen, Inhalte übernommen hätte“, schreiben Quaas und Sieben. „Das heißt, ein Plagiatsvorwurf steht schon per Definition nicht im Raum.“
So spreche schließlich „der erste Anschein“ dafür, dass Brosius-Gersdorf „keine Textstellen aus der Habitilation ihres Ehemannes übernommen hat“, schreiben die Gutachter.
Die Stuttgarter Kanzlei gibt ausdrücklich eine vorläufige Bewertung ab. „Eine ausführliche rechtliche Bewertung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen“, heißt es in dem Kurzgutachten.
Am Dienstagabend hatte Brosius-Gersdorf im ZDF gesagt, die Plagiatsvorwürfe seien „der letzte Versuch, mich zu verhindern“. Für Ablehnung in der Union sorgten zudem Äußerungen der Juristin zum Abtreibungsrecht, die als zu liberal kritisiert wurden. (Tsp, dpa)