Schweigen und eine klare Geste: Angeklagter schweigt zu Anschlag auf Demo in München
Mehrfach hebt der 25-jährige Angeklagte die Hand und reckt den Zeigefinger nach oben. Eine klare Geste an die zahlreichen Fotografen und Kameraleute, die Bilder von ihm machen wollen. Die Geste ist weit verbreitet unter Muslimen weltweit, die den Glauben an den einen und einzigartigen Gott symbolisieren soll. Sie gilt zuweilen auch als Erkennungszeichen unter Islamisten. Sein Gesicht zeigt der Mann dabei nicht. Das versteckt er hinter einer roten Mappe.
Unter großem Medienaufgebot und verschärften Sicherheitsvorkehrungen hat vor dem Oberlandesgericht München der Prozess um den tödlichen Auto-Anschlag auf eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi vor knapp einem Jahr begonnen.
© IMAGO/Bihlmayerfotografie/IMAGO/Michael Bihlmayer
Angeklagt ist der Mann, der damals den weißen Kleinwagen fuhr. Nicht unweit des Gerichtes steuerte er den Wagen in die Demonstration mit rund 1400 Teilnehmenden. Die erst zwei Jahre alte Hafsa im Kinderwagen und ihre Mutter Amel waren die ersten, die er mit dem Auto erfasste. Die beiden wurden meterweit durch die Luft geschleudert und erlitten so schwere Verletzungen, dass sie einige Tage danach starben.
Nachdem der Mann mit dem Auto Mutter und Kind erfasst hatte, soll er noch 23 Meter weitergefahren sein. Nicht er selbst brachte das Fahrzeug nach Angaben der Ermittler zum Stehen – er konnte wegen der Opfer unter seinem Wagen nicht weiterfahren.
Vorwurf: Zweifacher Mord und 44-facher Mordversuch
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft schildert die kaum zu ertragenden Ausführungen in seiner Anklageschrift. Im Gerichtssaal kämpfen Zuschauende mit den Tränen.
Mehr als 40 weitere Menschen wurden bei dem Anschlag verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich. Viele von ihnen haben sich dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen und verfolgen den Verhandlungsauftakt im Saal. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten zweifachen Mord und 44-fachen Mordversuch vor. Sie geht von islamistischem Terrorismus als Motiv aus.
Nach Ermittlerangaben hatte der Angeklagte nach der Tat „Allahu Akbar“ gerufen und gebetet. In seiner Vernehmung habe er eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein.
Der Mann kam 2016 als 15-Jähriger nach Deutschland. Als Kind lebte er in der afghanischen Hauptstadt Kabul. Nach seiner Ankunft in Deutschland wurde bei dem Angeklagten nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, womöglich zurückzuführen auf die Erlebnisse im Herkunftsland. In Deutschland machte er seinen Mittelschulabschluss und begann im Anschluss eine Ausbildung. Danach hat er als Ladendetektiv für zwei Sicherheitsfirmen gearbeitet.
„Spätestens ab Herbst 2024 entwickelte er unter dem Einfluss islamisch-konservativer und in Teilen islamistisch sowie antiwestlich ausgerichteter afghanischer Geistlicher, deren Predigten er in sozialen Medien konsumierte, übersteigerte religiöse Vorstellungen, die mit der politischen Bewertung einhergingen, die USA und andere westliche Staaten seien für das Leid der muslimischen Bevölkerung in Afghanistan und im Nahen Osten verantwortlich“, heißt es in der Anklage. Auch in den sozialen Medien teilte er islamische religiöse Inhalte.
Anklage: Täter wollte „willkürlich ausgewählte Personen“ töten
Darum habe er beschlossen, „willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland anzugreifen und zu töten“, sagt David Rademacher als Vertreter des Generalbundesanwalts. „Seine Bereitschaft zur Begehung einer solchen Tat wurde durch diffuse Ängste sowie Wut und Enttäuschung über seine persönlichen Lebensumstände verstärkt, die er zu dieser Zeit empfand.“
Etwas dazu sagen, will der 25-Jährige im Gerichtssaal nicht. „Der Angeklagte wird sich nicht zur Sache äußern“, sagt sein Verteidiger Johann Bund und sein Mandant bestätigt das auf Nachfrage des Gerichts. Auch zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen wolle er keine Angaben machen..
Die Verhandlung beginnt wegen langer Schlangen an der Einlasskontrolle mit rund einer Dreiviertelstunde Verspätung, ist aber dann nach der Verlesung der Anklage schnell wieder vorbei. Am zweiten Verhandlungstag am Montag plant das Gericht, in die Beweisaufnahme einzutreten und zunächst den Tathergang zu rekonstruieren.
Bis in den Sommer hinein sind Verhandlungstermine am OLG München angesetzt, das Urteil könnte am 25. Juni fallen. Auch am 13. Februar soll verhandelt werden. Dann jährt sich der Anschlag zum ersten Mal. Der Vorsitzende Richter, Michael Höhne, kündigte aber an, dass dann keine Betroffenen gehört werden sollen – damit sie die Gelegenheit haben, an geplanten Gedenkveranstaltungen teilzunehmen. (dpa)