Umstrittener Auftritt: Glastonbury-Eklat: Keine Anklage gegen Bob-Vylan-Musiker

Ein Rapper des Punk-Rap-Duos Bob Vylan muss nach dem Eklat um einen antiisraelischen Slogan auf dem Glastonbury-Festival keine rechtlichen Konsequenzen fürchten. Die Voraussetzungen für eine Strafverfolgung seien nicht erfüllt und es gebe keine weiteren Maßnahmen, teilte die Polizei von Avon and Somerset mit. Es gebe „unzureichende“ Beweise für eine „realistische Aussicht auf eine Verurteilung“.

Das Duo war Ende Juni beim Glastonbury-Festival in England aufgetreten. Der Sänger rief mit dem Slogan „Death, death to the IDF“ (Tod den israelischen Streitkräften) zu Sprechchören des Publikums auf. Der als antisemitisch eingestufte Auftritt wurde in der Folge massiv kritisiert, auch vom britischen Premierminister Keir Starmer. Die BBC, die den Auftritt live übertragen hatte und dafür ebenfalls schweren Vorwürfen ausgesetzt war, sowie der Veranstalter distanzierten sich deutlich.

Bob Vylan: „Ohne Angst“ für palästinensisches Volk

Die Polizei teilte nach dem Auftritt mit, sie ermittle wegen möglicher Straftaten und prüfe, ob es sich um Hasskriminalität gehandelt habe. Nun, Monate später, spricht die Behörde von einem komplexen und aufwendigen Fall. Im Zuge der Ermittlungen habe sich gezeigt, dass es „grundlegende Beweisschwierigkeiten“ gebe. Daher stelle man die Ermittlungen ein.

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Die Musiker stellten den von vielen Seiten kritisierten Slogan stets als legitime Kritik an der israelischen Kriegsführung im Gazastreifen dar. In einem X-Beitrag teilte Bob Vylan nun mit, dass die strafrechtliche Untersuchung von Beginn an „ungerechtfertigt“ gewesen sei. Das Duo hoffe, dass die eingestellten Ermittlungen andere dazu inspirierten, „sich ohne Angst für das palästinensische Volk einzusetzen und dies auch weiterhin zu tun“.

© dpa-infocom, dpa:251224-930-464795/1

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