„Es geht um digitale Spanner-Aufnahmen“: Hubig will heimliches Filmen in Saunen oder am See strafbar machen

Voyeurismus ist besonders für Frauen oft ein Ärgernis – und in manchen Fällen ist es schwierig, sich dagegen zu wehren. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das nun ändern. Wer leicht oder unbekleidet ungefragt gefilmt wird, soll sich gerichtlich dagegen wehren können. „Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstehen, in der Sauna, am Badesee oder im Spa“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

„Viele Formen des digitalen Voyeurismus stehen schon heute unter Strafe – zum Beispiel das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt. Das heimliche Filmen in der öffentlichen Sauna ist nach geltendem Recht hingegen nicht strafbar. Darin sehen viele eine Schutzlücke – was ich teile“, sagte Hubig.

Es gehe darum, „zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen“, sagte die Ministerin. Wichtig sei, den neuen Straftatbestand klar einzugrenzen. „Natürlich geht es nicht um beiläufiges Fotografieren, es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen.“

Keine Frau muss sich gefallen lassen, dass sie zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht wird.

Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin (SPD)

Hubig weiter: „Keine Frau muss sich gefallen lassen, dass sie zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht wird, nur weil das Smartphone mit Kamera immer griffbereit ist. Unser Staat hat hier eine Schutzverantwortung.“

Prien unterstützt Vorstoß von Hubig

Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) signalisierte ihrer Kabinettskollegin von der SPD Unterstützung für ihren Plan. „Dass die Justizministerin heimliche Spanner-Videos in der Sauna und im Spa wirksam eindämmen will, ist ein wichtiges Signal für den Schutz der Privatsphäre und insbesondere von Frauen“, sagte Prien der Nachrichtenagentur AFP. „Dafür hat sie meine volle Unterstützung.“

Nach geltendem Recht sind den Angaben zufolge heimlich angefertigte Bildaufnahmen einer unbekleideten Person in der Öffentlichkeit in Deutschland nicht strafbar. Gleiches gilt für das Anfertigen von Bildern intimer Körperbereiche, die durch Kleidung bedeckt sind. Nach der bisherigen Rechtslage sind solche Aufnahmen nur dann strafbar, wenn sie in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum angefertigt werden.

Wer also etwa jemanden in dessen Wohnung, in einer Umkleidekabine oder in einer Toilette filmt oder fotografiert und dadurch den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen. Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr sogenanntes Recht am eigenen Bild berufen und einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.

Hubig kann mit ihrem Vorstoß auf Unterstützung aus mehreren Bundesländern hoffen. Auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen heimliche Nacktaufnahmen strafbar machen. Hintergrund der Initiative der rot-grünen Landesregierung in Hannover im Bundesrat sind einem Bericht der Agentur epd mehrere Fälle in jüngster Vergangenheit, die am Ende für die Täter ohne Konsequenzen geblieben seien.

Niedersachsen treibt Initiative gegen Voyeurismus voran

In einem Fall besuchten demnach zwei junge Frauen eine Sauna, wo sie von einem Mann heimlich gefilmt wurden. Die Opfer stellten den Mann zur Rede und informierten die Polizei, die das Handy sicherstellte. Das anschließende Strafverfahren wurde mangels Strafbarkeit des Verhaltens eingestellt und das sichergestellte Handy inklusive der Nacktaufnahmen an den Mann zurückgegeben.

„Es ist völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und – wie der Fall der zwei jungen Frauen zeigt – am Ende noch die Aufnahmen zurück in die Hände des Täters gelangen“, sagte Landesjustizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) der epd zufolge: „Besser gestern als heute gehört ein solches, sittlich auf unterster Stufe stehendes Verhalten unter Strafe gestellt.“

Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiere oder filme, greife in massiver Weise in die Intimsphäre der Betroffenen ein, sagte Wahlmann. (lem)