Rechtswissenschaftler kritisiert Vorgehen: 1676 Menschen wurden in zwei Wochen an deutschen Grenzen zurückgewiesen

In den ersten beiden Wochen der verschärften Kontrollen sind einem Medienbericht zufolge 1676 Menschen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen worden. Dies berichtete am Samstag das Magazin „Focus“ unter Berufung auf Zahlen des Bundesinnenministeriums.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor zwei Wochen kurz nach seiner Amtsübernahme im Ministerium die verstärkten Kontrollen an den deutschen Landgrenzen angeordnet. Dadurch solle die Zahl der Zurückweisungen „nach und nach steigen“. Dobrindt machte aber auch bereits deutlich, dass diese Maßnahmen nicht auf lange Dauer angelegt seien und es Ausnahmen für „vulnerable Gruppen“ geben solle.

Eine Woche nach Verschärfung der Kontrollen berichtete Dobrindt dann von 739 zurückgewiesenen Versuchen der unerlaubten Einreise. Er beschrieb dies als Steigerung von 45 Prozent zur Woche vor seinem Amtsantritt, in der es 511 Zurückweisungen gegeben habe.

Dobrindt sieht wirkende Kontrollen

„Die aktuellen Zahlen zeigen: Die verstärkten Grenzkontrollen wirken“, sagte Dobrindt dem „Focus“. Er dankte dem „professionellen und engagierten Einsatz unserer Bundespolizei“.

Die Zahl der Asylanträge war mit gut 250.000 im Jahr 2024 zuletzt rückläufig. Der Trend deutet auf eine weitere Abnahme hin.

Rechtswissenschaftler hält Zurückweisungen für illegal

Der Rechtswissenschaftler Constantin Hruschka bezeichnete die deutschen Zurückweisungen an den Binnengrenzen gegenüber der Nachrichtenagentur epd als klar rechtswidrig. Nach der Dublin-Verordnung habe jede schutzsuchende Person Anspruch auf ein Verfahren, das klärt, welcher EU-Mitgliedstaat für den Asylantrag zuständig ist.

Die Argumentation des Innenministeriums unter Verweis auf eine Notlage und Artikel 72 des EU-Vertrags überzeugt Hruschka nicht. „Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach betont: Eine Notlage kann nicht einseitig erklärt werden.“ Außerdem sinke die Zahl Schutzsuchender – und eine Überlastung der Behörden könne keine rechtliche Ausnahme begründen. (AFP/epd/Tsp)