Beschwerde von Schülerin abgelehnt: Berliner Gericht bestätigt Verbot von Schulpraktikum bei AfD
Eine Schule darf einer Schülerin nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg ein Schülerpraktikum bei einem Mitglied der Brandenburger AfD-Landesspitze verbieten. Das Gericht wies eine Beschwerde einer Schülerin zurück, die ihr Praktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten machen wollte, der auch Mitglied im Landesvorstand ist (Az.: OVG 3 S 5/26). Der Verfassungsschutz stuft den Landesverband als rechtsextremistisch ein.
Das Gericht gab der Entscheidung der Schulleitung recht. „Sie konnte das von der Schülerin gewünschte Praktikum als ungeeignet ansehen, weil die AfD Brandenburg vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist und der Bundestagsabgeordnete dem Vorstand des Landesverbandes angehört“, teilte das OVG mit. Die Entscheidung verstoße weder gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Recht der Schülerin auf schulische Bildung.
Gericht: Schule muss Praktikum nicht zustimmen
Die Leitung der Schule sei nicht verpflichtet, der Durchführung des Praktikums zuzustimmen, erklärte das Gericht. Der Schule, die sich an einem Erlass des Bildungsministeriums orientiert habe, komme bei der Ausgestaltung des Schülerbetriebspraktikums wegen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags ein weiter pädagogischer Gestaltungsspielraum zu, der nicht überschritten worden sei. Der Beschluss vom 16. Januar ist unanfechtbar.
Der Fall ist nicht der einzig strittige um ein Schülerpraktikum. Ein Schulleiter aus dem Kreis-Potsdam-Mittelmark hatte ein Schülerbetriebspraktikum für einen Schüler einer zehnten Klasse in der AfD-Landtagsfraktion untersagt. Die AfD-Fraktion hatte dies als inakzeptabel kritisiert und den Fall in sozialen Medien öffentlich gemacht.
Darauf folgte eine Flut von Hasskommentaren und auch Drohungen gegen den Schulleiter. AfD-Landeschef René Springer hatte von politischer Ausgrenzung gesprochen. Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) verteidigte die Entscheidung des Schulleiters. (dpa)