„Kein Täter soll sich mehr sicher fühlen“: Das plant die Koalition im Kampf gegen digitale Gewalt
Im Kampf gegen digitale Gewalt will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) das Strafrecht verschärfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der diese Woche ins Kabinett eingebracht werden soll. Der strafrechtliche Teil des Entwurfs liegt dem Tagesspiegel vor.
Was ist geplant? Das Erstellen und Verbreiten pornografischer Deepfakes soll künftig mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden. Dafür wird der Paragraf 184k im Strafgesetzbuch ausgeweitet, der bisher das sogenannte Upskirting oder Downblousing unter Strafe stellt, also das heimliche Fotografieren und Filmen des Intimbereichs oder des Ausschnitts.
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„Dieses Strafmaß erscheint mir ehrlich gesagt doch recht milde dafür, dass man mit solchen Bildern nicht nur die psychische Gesundheit der Opfer langfristig schädigt, sondern mitunter auch ganze Karrieren und Familien zerstören kann. Ein einziges Fake-Bild, das aber für echt befunden wird, reicht aus, um einen Menschen die komplette Lebensgrundlage zu nehmen.“
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Schutzlücken werden geschlossen
Zudem ist „digitaler Voyeurismus“, also das heimliche Fotografieren und Filmen in Saunen oder am Strand, künftig strafbar. „Mit dem Gesetzentwurf werden pornografische Deepfakes erstmals als solche unter Strafe gestellt und Schutzlücken geschlossen“, sagt Anja Schmidt, Strafrechtswissenschaftlerin und Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes, dem Tagesspiegel.
Eine Regelungslücke sehe ich noch beim Gebrauch von Deepfakes, da dieser nicht extra erfasst wird.
Strafrechtswissenschaftlerin Anja Schmidt
Bislang können sich Betroffene nur gegen Deepfakes wehren, indem sie eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz anzeigen. Erfasst würden durch den Entwurf künftig auch Taten wie der Sauna-Fall aus Leipzig, bei dem ein Mann Frauen heimlich gefilmt hatte und straffrei davonkam.
Schmidt begrüßt, dass neben der Verbreitung auch das Erstellen sexualisierter Deepfakes strafbar werden soll. „Eine Regelungslücke sehe ich noch beim Gebrauch von Deepfakes, da dieser nicht extra erfasst wird“, sagt Schmidt.
Darüber hinaus fallen auch sogenannte Rachepornos unter den Paragrafen 184k, also intime Bild- oder Videodateien, die nach dem Ende einer Beziehung veröffentlicht werden.
Zwei neue Paragrafen
Neu geschaffen werden soll der Paragraf 201b. Damit wären auch nicht explizit sexuelle Deepfakes strafbar, wenn sie aufgrund täuschender Inhalte Persönlichkeitsrechte verletzen, zum Beispiel durch Rufschädigung. Neben Bildmaterial sollen auch fingierte Stimmaufnahmen unter Strafe stehen, allerdings nur deren Verbreitung – bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe drohen auch hier.
Wir gehen entschlossen gegen Hass und Gewalt im Netz vor.
Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion
Das gleiche Strafmaß gilt für den dritten Punkt im Entwurf, der die Bestrafung von unerlaubtem Tracking regelt (Paragraf 202e). Die Ermittlung des Aufenthaltsorts einer Person mit Spyware oder Ortungsgeräten wie dem AirTag von Apple ohne deren Zustimmung stünde künftig unter Strafe.
„Kein Täter soll sich mehr sicher fühlen“, sagt Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, dem Tagesspiegel. „Wir gehen entschlossen gegen Hass und Gewalt im Netz vor und stärken den Schutz der Betroffenen spürbar.“
Grüne legen eigenen Entwurf vor
„Es ist der richtige Schritt, sexualisierte Gewalt auch in digitaler Form unter Strafe zu stellen“, sagt Luke Hoß, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion. „Wenn es allerdings darum geht, solchen Taten die Grundlage zu entziehen und den Opfern frühzeitig Schutz zu gewähren, also mehr Präventionsarbeit und Schutzräume wie Frauenhäuser, werden Förderungen gestrichen oder keine Mittel zur Verfügung gestellt“, kritisiert Hoß.
Die Grünen haben dagegen einen eigenen Gesetzentwurf zu digitaler Gewalt vorgelegt. Auch dieser sieht vor, den Upskirting-Paragraf 184k auf pornografische Deepfakes auszuweiten. An einem Punkt geht der Entwurf sogar über die Pläne von Justizministerin Hubig hinaus: In besonders schweren Fällen soll eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich sein.