Nach Rettung von Hundewelpen aus Keller: Gericht untersagt Mann in Berlin die Haltung

Nachdem Polizisten bei einem Berliner Hundehalter 14 Tiere aus einem dunklen Keller befreit hatten, ist dem Mann nun die Haltung untersagt worden. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte im Eilverfahren eine entsprechende Entscheidung des Bezirks Treptow-Köpenick, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Polizei hatte die Hunde – zwölf Welpen und zwei Muttertiere – im Januar aus einem dunklen Kellerverschlag eines Mehrfamilienhauses gerettet. Es handelte sich um französische Bulldoggen. Nach Angaben des Gerichts waren einige der noch unter acht Wochen alten Welpen von ihrem Muttertier getrennt. Ein Tier hatte der Mann einer Frau mitgegeben, die es kaufen wollte. 

Bezirk spricht Verbot aus

Die Polizei nahm die anderen Hunde wegen tierschutzwidriger Zustände mit und leitete nach damaligen Angaben Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick ordnete ein Haltungs- und Betreuungsverbot an. Zudem veranlasste es laut Gericht den Verkauf der Hunde. 

Dagegen wehrte sich der Kläger und zog vor Gericht – zunächst ohne Erfolg. Der Fall wird aber die nächste Instanz beschäftigen. Der Hundehalter hat nach Gerichtsangaben beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. (dpa)