Fast zehn Jahre Haft für Femizid in Spandau: 60-Jähriger prügelt Frau mit Kantholz zu Tode und geht ins Gefängnis

Nach dem gewaltsamen Tod einer 56-jährigen Frau ist ihr Lebensgefährte zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 60-Jährigen des Totschlags schuldig. Er habe seine Partnerin mit einem etwa einen Meter langen Kantholz attackiert und immer wieder auf den Kopf gezielt. „Warum er es getan hat, bleibt im Dunkeln“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat. Das Gericht gehe von einer spontanen Tat aus. 

Der aus Italien stammenden Mann war laut Urteil am Nachmittag des 3. April dieses Jahres in der Wohnung der 56-Jährigen in Berlin-Spandau. „Er wollte wieder Unterschlupf finden, sie wollte es nicht“, so der Richter. Vermutlich habe schließlich ein nichtiger Anlass zur Tat geführt. „Vielfach und massiv“ habe der betrunkene Angeklagte zugeschlagen. Die Frau sei wenig später an einem Schädel-Hirn-Trauma gestorben.

Beziehung von Gewalt überschattet

Der 60-Jährige, der nach dem Tod der Frau vom Balkon aus um Hilfe gerufen hatte, wurde noch am selben Tag festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. In der Beziehung soll es über Jahre hinweg immer wieder zu Gewalt gekommen sein. Die Frau habe mehrmals die Polizei alarmiert, hieß es weiter im Urteil. Im Juni 2024 soll der Mann seiner Lebensgefährtin heftig auf das rechte Auge geschlagen haben. Sie sei auf dem Auge erblindet. 

Benötigen Sie Hilfe?

Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt, Stalking, Missbrauch oder Sexualdelikten geworden sind, können sich kostenfrei und anonym an den Weißen Ring wenden. Die Opferschutzorganisation empfiehlt, diesen Schritt stets so schnell wie möglich zu gehen, unterstützt aber auch bei bereits lange andauernder Gewalterfahrung.

Der Weiße Ring bietet unter anderem Rechtsberatung, psychologische Hilfe und ermöglicht die Beweissicherung nach einer Vergewaltigung.

Das Opfer-Telefon des Weißen Rings ist bundesweit unter der Nummer 116 006 jeden Tag von 7 bis 22 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen zu den genauen Hilfsmöglichkeiten sowie den 400 Außenstellen finden Sie online: https://weisser-ring.de 

Der 60-Jährige hatte die Tat bestritten. Er habe der Frau nichts angetan und auch kein Blut in ihrem Gesicht gesehen, sagte der Angeklagte. Damals sei er ohne eigene Wohnung gewesen und habe bei der 56-Jährigen geklingelt, weil er müde gewesen sei. „Erst haben wir geredet und Tee getrunken, dann bin ich auf der Couch eingeschlafen“, so der 60-Jährige. Er und die Frau hätten sich vor etwa 16 Jahren kennengelernt. Am Tattag habe es keinen Streit gegeben, er habe „ihr nichts angetan“. 

Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Die verhängte Strafe entsprach im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin, die zehn Jahre Haft gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)